Bebauungsplan „Laupheimer Hof“ unwirksam
Der 11. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat nach mündlicher Verhandlung am 18. Januar 2017 im Anschluss an die Sitzung sein Urteil verkündet und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotelerweiterung Laupheimer Hof“ der Stadt Laupheim vom 27. April 2015 für unwirksam erklärt. In dem Verfahren hatten 22 Antragssteller den Bebauungsplan angegriffen, von denen …